Praxis

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Information
Die Behandlungszeiten für Osteopathie bei Erwachsenen betragen in der Regel 50 Minuten, für Neugeborene und Kleinkinder 30 Minuten.

Kostenübernahme
Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich teilweise an den Behandlungskosten. Dafür ist ein ärztliches Privatrezept über Osteopathie nötig. Private Krankenversicherungen übernehmen teilweise die Kosten der Behandlung durch Heilpraktiker, wenn Sie die Leistungen für den Heilpraktiker in Ihrem Versicherungsumfang eingeschlossen haben. Dies gilt für eine Vollversicherung, sowie für eine private Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Für weitere Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.